Möglichkeit der Förderung der Beratungsleistung
Alexandra Herzog-Windeck hat dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, als Bewilligungsbehörde nachgewiesen, dass sie ein Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung erfolgreich in Ihrem Unternehmen anwendet.
Dadurch können Sie beim BAFA einen Zuschuss zu den Beratungskosten beantragen (50% bwz. 80% der Nettoberatungskosten; maximal 3.200 Euro). Genauere Informationen über Voraussetzungen, Bedingungen, Procedere finden Sie unter www.beratungsfoerderung.info und www.foerder-bds.de. Oder Sie vereinbaren gleich einen Termin mit uns. Wir informieren Sie gerne.
IHK Vorgründer- und Nachfolgecoaching
Alexandra Herzog-Windeck ist nach den aktuellen Richtlinien zum Vorgründercoaching der IHK zugelassen, so dass die Möglichkeit besteht eine Beratung über das Förderprogramm zu beantragen. Genauere Informationen über Voraussetzungen, Bedingungen, Procedere finden Sie unter https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/Standortpolitik-und-Unternehmensfoerderung/gruendung/coaching/Vorgruendungs-und-Nachfolgecoaching-Bayern/